Kein US-Visum mehr ohne Preisgabe von Social Media-Konten

Die US-Regierung arbeitet leider weiter daran, dass junge Leute sich beim Auslandsstudium lieber für Großbritannien, Kanada, Australien, Neuseeland oder die Niederlande entscheiden als für ein Studium in den USA. Nachdem vor ein paar Tagen bekannt wurde, dass die Gebühren für ein US-Studentenvisum auf teilweise mehr als 500 Euro steigen, werden ab sofort alle Antragssteller verpflichtet, ihre User-Namen für Social-Media-Profile sowie Telefonnummern und E-Mail-Adressen der letzten fünf Jahre anzugeben. Das bedeutet, dass diese Accounts und Adressen vor der Bewilligung eines Visums intensiv von den US-Behörden gescreent werden. Bisher wurden diese „background checks“ nur bei Antragstellern durchgeführt, die zuvor in Ländern waren, die von Terrororganisationen kontrolliert werden. Nun sind im Namen der nationalen Sicherheit alle betroffen.

Der Hintergrund dieser Maßnahme ist die Tatsache, dass sich in den USA ein Netzwerk aus dubiosen Agenturen, Sprachschulen und Community Colleges entwickelt hat, die als Einfallstor für illegale Einwanderung dienen: Es wird ein Studentenvisum ausgestellt, aber vor Ort müssen die vermeintlichen Sprachschüler oder Studierenden dann so gut wie keine Kurse belegen – sind aber mit dem Studentenvisum legal ins Land gekommen und können erstmal untertauchen. Da die Bildungsanbieter dieses Schlupfloch hauptsächlich über soziale Netzwerke und Whatsapp bewerben, erhoffen sich die US-Behörden aus dem Social-Media-Screening schon bei der Antragstellung Hinweise darauf, ob es sich um „ernsthafte“ Bewerber handelt oder ob die Studienabsicht nur vorgetäuscht ist. Wer im Vorfeld keinerlei Kontakte dieser Art hatte, wird selbstverständlich nicht behelligt. Heißt es. Aber die Vorstellung, dass US-Beamte unsere Social-Media-Aktivitäten der letzten fünf Jahre durchleuchten, dürfte trotzdem bei vielen eine Aversion auslösen.

Wichtig: Diese neue Regelung betrifft nicht das visumsfreie Reisen in die USA (bis zu 90 Tage für touristische/geschäftliche Zwecke), für das die meisten EU-Bürgerinnen und Bürger lediglich eine elektronische Einreiseerlaubnis (ESTA) benötigen. Es geht um diejenigen, die ein F-1 Visum für Studien- oder Sprachkursaufenthalte in den USA beantragen müssen.

Visum für USA-Studium: Gebühren werden drastisch erhöht

Schlechte Nachrichten für alle, die in den USA studieren, einen Sprachkurs belegen oder ein Praktikum machen möchten: Wie die US-Einwanderungsbehörde soeben mitgeteilt hat, werden ab dem 24. Juni 2019 die sogenannten SEVIS-Gebühren, die bei der Beantragung eines Visums in den relevanten Kategorien F und J zu entrichten sind, drastisch erhöht:

  • F-1 Visum (für Studium, Sprachkurs): aktuell 200, dann 350 US-Dollar
  • J-1 Visum (für Schüleraustausch, Praktikum, Studium): aktuell 180, dann 220 US-Dollar

Hintergrund: Die SEVIS-Gebühr wurde nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 eingeführt, um das neue „Student and Exchange Visitor Information System“ zu finanzieren – eine Datenbank, in der Informationen zu allen Ausländern erfasst werden, die für Schüleraustausch, Sprachkurs, Au Pair, Studium oder Praktikum in die USA kommen. (Die 9/11-Attentäter waren nämlich damals mit einem entsprechenden Visum eingereist und anschließend vom Radar der Regierung verschwunden – das sollte nicht noch einmal passieren.) Die Kosten für dieses Informationssystem hat die US-Regierung freundlicherweise den ausländischen Bewerbern aufgebürdet. Und nun wird die Gebühr erstmals seit 2008 wieder erhöht, und zwar kräftig.

Ein Studentenvisum für die USA kostet knapp 500 Euro

Wohlgemerkt ist die SEVIS-Gebühr zusätzlich zur eigentlichen Visumsgebühr (Konsulatsgebühr) zu bezahlen, die momentan umgerechnet 144 Euro beträgt (160 US-Dollar, Stand: 24. Mai 2019). Insgesamt kostet ein Studentenvisum für die USA also bald gute 450 Euro. Da man außerdem persönlich in einem US-Konsulat in Berlin, Frankfurt oder München vorstellig werden muss (meist eine reine Formalie), kommen für viele Antragsteller auch noch Reisekosten hinzu. Wer sich anschließend seinen Reisepass inklusive Visum per Kurierdienst zurücksenden lassen möchte (empfehlenswert), zahlt noch einmal 18 Euro extra. Insgesamt dürften damit die meisten Antragsteller um die 500 Euro und mehr für das F-1 Visum zahlen.

Bei Studiengebühren von jährlich bis zu 55.000 Dollar mag das nicht weiter ins Gewicht fallen. Aber auch diejenigen, die für ein oder zwei Semester mit einem Stipendium in die USA gehen und vielleicht eher knapp bei Kasse sind, müssen diese Kosten tragen. Besonders ärgerlich ist es für alle, die nur für ein paar Wochen einen Sprachkurs in den USA machen wollen, denn auch dies erfordert häufig ein F-1 Visum und zieht die genannten Gebühren nach sich. Da kostet dann das Visum so viel wie eine ganze Woche Sprachkurs! Hier kann man nur dazu raten, beim Sprachkurs unter 18 Stunden pro Woche zu bleiben, denn dann ist der Kurs nicht visumspflichtig. Deutsche Staatsbürger können ihn im Rahmen des visumsfreien Reisens (Visa Waiver Program) absolvieren, für das lediglich eine elektronische Einreiseerlaubnis (ESTA) erforderlich ist, die 14 Dollar kostet.

Die neuen SEVIS-Gebühren gelten ab dem 24. Juni 2019. Wer also das I-20-Formular von der Uni oder der Sprachschule bereits erhalten hat, sollte seine SEVIS-Gebühr unbedingt vor diesem Stichtag bezahlen, auch wenn der Konsulatstermin erst im Juli oder August ist.