Kein US-Visum mehr ohne Preisgabe von Social Media-Konten

Die US-Regierung arbeitet leider weiter daran, dass junge Leute sich beim Auslandsstudium lieber für Großbritannien, Kanada, Australien, Neuseeland oder die Niederlande entscheiden als für ein Studium in den USA. Nachdem vor ein paar Tagen bekannt wurde, dass die Gebühren für ein US-Studentenvisum auf teilweise mehr als 500 Euro steigen, werden ab sofort alle Antragssteller verpflichtet, ihre User-Namen für Social-Media-Profile sowie Telefonnummern und E-Mail-Adressen der letzten fünf Jahre anzugeben. Das bedeutet, dass diese Accounts und Adressen vor der Bewilligung eines Visums intensiv von den US-Behörden gescreent werden. Bisher wurden diese „background checks“ nur bei Antragstellern durchgeführt, die zuvor in Ländern waren, die von Terrororganisationen kontrolliert werden. Nun sind im Namen der nationalen Sicherheit alle betroffen.

Der Hintergrund dieser Maßnahme ist die Tatsache, dass sich in den USA ein Netzwerk aus dubiosen Agenturen, Sprachschulen und Community Colleges entwickelt hat, die als Einfallstor für illegale Einwanderung dienen: Es wird ein Studentenvisum ausgestellt, aber vor Ort müssen die vermeintlichen Sprachschüler oder Studierenden dann so gut wie keine Kurse belegen – sind aber mit dem Studentenvisum legal ins Land gekommen und können erstmal untertauchen. Da die Bildungsanbieter dieses Schlupfloch hauptsächlich über soziale Netzwerke und Whatsapp bewerben, erhoffen sich die US-Behörden aus dem Social-Media-Screening schon bei der Antragstellung Hinweise darauf, ob es sich um „ernsthafte“ Bewerber handelt oder ob die Studienabsicht nur vorgetäuscht ist. Wer im Vorfeld keinerlei Kontakte dieser Art hatte, wird selbstverständlich nicht behelligt. Heißt es. Aber die Vorstellung, dass US-Beamte unsere Social-Media-Aktivitäten der letzten fünf Jahre durchleuchten, dürfte trotzdem bei vielen eine Aversion auslösen.

Wichtig: Diese neue Regelung betrifft nicht das visumsfreie Reisen in die USA (bis zu 90 Tage für touristische/geschäftliche Zwecke), für das die meisten EU-Bürgerinnen und Bürger lediglich eine elektronische Einreiseerlaubnis (ESTA) benötigen. Es geht um diejenigen, die ein F-1 Visum für Studien- oder Sprachkursaufenthalte in den USA beantragen müssen.