Es könnte so einfach sein: ein Gastsemester in den USA, vorher vielleicht noch ein Sprachkurs vor Ort, nebenbei jobben und anschließend ein Praktikum bei einem amerikanischen Unternehmen – und alles mit ein und demselben Visum. Doch leider gehören einfache und flexible Lösungen nicht zu den größten Stärken des US-Einwanderungsrechts. Insbesondere die Kombination von Studium und Arbeit ist nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Hier ein kleiner Wegweiser durch die begrenzten Möglichkeiten. Ich warne schon mal vor, es wird etwas technokratisch.
Unterschiedliche Visumskategorien
Zunächst: Wer in den USA einen Sprachkurs belegen, studieren oder arbeiten will, benötigt fast immer ein Visum. Je nachdem, um welches Vorhaben es sich handelt, gibt es unterschiedliche Visumskategorien. Für einen Sprachkurs oder ein selbstorganisiertes Studium wird in der Regel ein F-1 Studentenvisum ausgestellt. Kommt der Aufenthalt durch eine Kooperation zwischen der deutschen und der US-Hochschule zustande, kann es auch ein J-1 Austauschbesuchervisum sein. In beiden Fällen stellt die gastgebende amerikanische Sprach- oder Hochschule nach erfolgter Zulassung ein Visumsvordokument aus, das später bei der Beantragung des jeweiligen Visums im US-Konsulat vorgelegt werden muss.
Für ein Praktikum (internship) wird in aller Regel ein J-1 Austauschbesuchervisum benötigt. Aber Achtung, jetzt wird’s schon kompliziert: Denn die Kategorie J-1 umfasst mehrere Unterkategorien. Ein J-1 Visum in der Kategorie „student“ (siehe oben) ist nicht das gleiche wie eines in der Kategorie „intern“. Außerdem wird das benötigte Vordokument nicht vom US-Arbeitgeber ausgestellt, sondern von einem „legal sponsor“, d.h. einer vom US-Außenministerium autorisierten Mittlerorganisation. Wie das genau funktioniert, könnt ihr hier nachlesen. Wir halten fest: Sprachkurs/Studium und Praktikum/Arbeiten sind einwanderungsrechtlich gesehen zwei Paar Schuhe und nicht ohne weiteres kombinierbar.
Praktikum im oder nach dem Studium
Ein paar Möglichkeiten gibt es aber doch. Zum Beispiel dürft ihr mit dem Studenten- oder Austauschbesuchervisum bis zu 20 Std./Woche auf dem Campus der US-Gasthochschule arbeiten, sei es in der Bibliothek, in der Cafeteria oder auch bei McDonald’s, falls es eine Filiale auf dem Campus gibt. Solche Jobs sind allerdings für ausländische Gaststudierende nicht leicht zu finden, denn oft ist eine längerfristige Beschäftigung erwünscht. Außerdem dürfte bei einem Semesteraufenthalt kaum Zeit für einen Nebenjob sein. Ein Praktikum im Anschluss an den Studienaufenthalt ist daher die bessere Option.
Am einfachsten habt ihr es, wenn ihr mindestens zwei Semester in den USA studiert. Denn dann bietet das F-1 Visum die Möglichkeit eines studienbezogenen Praktikums, das entweder als „Optional Practical Training“ (OPT) oder „Curricular Practical Training“ (CPT) bezeichnet wird. Das OPT kann maximal 18 Monate, das CPT maximal 12 Monate dauern – in keinem Fall aber länger als die Studienzeit. Das heißt wer zwei Semester an einer US-Hochschule verbringt, kann auch „nur“ ein maximal neunmonatiges Praktikum dranhängen. Bevor es losgehen kann, benötigt ihr die Zustimmung der US-Hochschule und die Genehmigung des Department of Homeland Security.
Auch diejenigen, die mit einem J-1 Austauschbesuchervisum in den USA studieren, können im Anschluss ein studienbezogenes Praktikum absolvieren, das dann als „Academic Training“ bezeichnet wird und maximal 12 Monate dauern darf. Oft müsst ihr auch bei dieser Variante mindestens zwei aufeinanderfolgende Semester an der US-Gasthochschule studieren, bevor ihr diese Option wahrnehmen könnt. Und wiederum benötigt ihr die Zustimmung der Hochschule und des Department of Homeland Security.
Kurzaufenthalte: Sprachkurs/Gastsemester plus Praktikum in den USA
Wie sieht es nun aber für diejenigen aus, die einen Sprachkurs belegen oder nur ein Semester in den USA studieren wollen oder können? In diesem Fall gibt es die Optionen OPT, CPT und Academic Training in der Regel nicht. Sprachkurs/Studium und Praktikum müssen daher getrennt voneinander – und das heißt: über zwei verschiedene Visumskategorien – organisiert werden. Wer mit sich mit einem F-1 Visum in den USA aufhält, kann sich vor Ort ein Praktikum organisieren und dann bei den US-Einwanderungsbehörden eine Statusanpassung, d.h. einen Wechsel von Kategorie F-1 zur Kategorie J-1 („intern“) beantragen. Das kostet aber richtig Geld ($340) und dauert oft Wochen, wenn nicht Monate. Bevor der Antrag nicht genehmigt ist, kann es mit dem Praktikum nicht losgehen.
Die bessere Option ist daher, Sprachkurs/Studium und Praktikum bereits von Deutschland aus klar zu machen und beide Visa (F-1 und J-1 Intern) gleichzeitig zu beantragen. Das geht. Allerdings müsst ihr dann zwischen den beiden Vorhaben aus den USA aus- und wieder einreisen, zum Beispiel durch einen kleinen Abstecher nach Kanada, Mexiko oder in die karibischen Inseln. Und ein gewisses Restrisiko bleibt, denn die Wiedereinreise ist nicht garantiert: Wer bei den Grenzbeamten Misstrauen hervorruft, muss unter Umständen die Heimreise antreten.
Einige Sprachreiseanbieter in Deutschland werben mit dem Angebot „Sprachkurs und Praktikum“ in den USA. Hier ist etwas Vorsicht angebracht, denn wie wir nun wissen, geht das eigentlich nicht. Der Trick bei diesen Angeboten ist, dass das „Praktikum“ als besondere Form des Englischlernens deklariert wird und somit gar keine Arbeit ist, sondern Sprachunterricht. Das heißt aber, dass es sich bei diesen Praktika nicht um Vollzeit-Stellen handeln kann, sondern um ein paar Stunden pro Woche, und dass man nicht erwarten sollte, hier sonderlich anspruchsvolle Aufgaben zu erhalten, denn man soll ja offiziell keine Arbeitserfahrung sammeln, sondern Englisch lernen. Je nachdem, wie umfangreich der Arbeitseinsatz ist und welche Verantwortung übertragen wird, kann man hier in eine einwanderungsrechtliche Grauzone geraten.
Keine Einreise mit zwei verschiedenen J-Visa
Die Rückkehr nach Deutschland ist auch die einzige Möglichkeit für alle, die nur ein Semester mit dem J-1 Student Visum in den USA studieren und danach ein selbstorganisiertes Praktikum mit dem J-1 Intern Visum machen möchten. Da die amerikanische Gesetzgebung es verbietet, zwei J-1 Visa gleichzeitig auszustellen, müsst ihr in diesem Fall zwischendurch zurück nach Hause und dort für das Praktikum ein neues J-1 Visum beantragen.
Doch nicht immer muss es so kompliziert sein: Eine einfache und großzügige Regelung bietet das US-Einwanderungsrecht immerhin für diejenigen, die vor oder nach dem Studienaufenthalt noch ein wenig Urlaub in den USA machen möchten. Bis zu 30 Tage vor dem offiziellen Beginn des Studiums darf man einreisen und bis zu 60 Tage (F-1 Visum) oder 30 Tage (J-1 Visum) nach Beendigung des Programms im Land bleiben, ohne dass es weiterer Formalien bedarf.